Was ist Ergotherapie?
Die
Ergotherapie
bezeichnet
eine
Therapieform,
die
Menschen
aller
Altersgruppen
bei
der
Bewältigung
ihres
Alltags
unterstützt.
Sie
befasst
sich
mit
der
Ausführung
konkreter
Betätigungen
und
deren
Auswirkungen
auf
den
Menschen
und
dessen
Umwelt.
Dabei
soll
die
Ergotherapie
dem
Patienten
die
Selbstversorgung,
die
soziale
Teilhabe
und
eine
verbesserte
Lebensqualität ermöglichen.
Durchgeführt
wird
die
Ergotherapie
von
staatlich
geprüften
Ergotherapeuten.
Diese
arbeiten
stets
ganzheitlich
und
berücksichtigen
nicht
nur
die
krankheitsbedingten
Einschränkungen
des
Patienten,
sondern
auch
persönliche,
sozio-kulturelle und finanzielle Faktoren.
Der
Deutsche
Verband
der
Ergotherapeuten
(DVE)
definiert
die Ergotherapie folgendermaßen:
„Ergotherapie
unterstützt
und
begleitet
Menschen
jeden
Alters,
die
in
ihrer
Handlungsfähigkeit
eingeschränkt
oder
von
Einschränkung
bedroht
sind.
Ziel
ist,
sie
bei
der
Durchführung
für
sie
bedeutungsvoller
Betätigungen
in
den
Bereichen
Selbstversorgung,
Produktivität
und
Freizeit
in
ihrer
persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei
dienen
spezifische
Aktivitäten,
Umweltanpassung
und
Beratung
dazu,
dem
Menschen
Handlungsfähigkeit
im
Alltag,
gesellschaftliche
Teilhabe
und
eine
Verbesserung
seiner
Lebensqualität zu ermöglichen.“
Dafür steht die
Praxis für Ergotherapie & Handrehabilitation in Borna
Das
wesentliche
Ziel
der
ergotherapeutischen
Behandlung
in
unserer
Praxis
ist
es,
die
größtmögliche
Selbständigkeit,
Autonomie
und
Teilhabe
am
Leben
mit
all
seinen
Perspektiven
und
Herausforderungen
für
unsere
Patienten
zu
erreichen.
Dafür
erarbeiten
unsere
Ergotherapeuten
gemeinsam
mit
ihren
Patienten
individuelle
Lösungen,
damit
diese
ihre
Handlungsfähigkeiten
entwickeln,
wiedererlangen
oder
erhalten
können.
Durch
Verbesserung,
Wiederherstellung
oder
Kompensation
der
beeinträchtigten
Fähigkeiten
und
Funktionen
soll
dem
Patienten
eine
möglichst
große
Selbstständigkeit
und
Handlungsfreiheit
im
Alltag
und
damit
eine
gesteigerte
Lebensqualität
ermöglicht
werden.
Unser
freundliches,
engagiertes
und
empathisches
Team
von
Ergotherapeuten,
das
sich
mit
seinem
Wissen
und
seinen
Neigungen
ergänzt,
unterstützt
und
so
in
der
Lage
ist,
alle
angebotenen
Fachbereiche
der
Ergotherapie
abzudecken.
Regelmäßige
Fort-
und
Weiterbildungen
zertifizierter
Anbieter
bilden
eine
solide
Basis
dafür
und
ermöglichen
es
uns,
eine
fachlich-fundierte
und
evidenzbasierte
(wissenschaftlich
belegbar)
therapeutische
Arbeit von hoher Qualität zu leisten.
Im
Einklang
mit
unserer
ergotherapeutischen
Fachkompetenz,
dem
Einfühlungsvermögen
unserer
Therapeuten
und
unserer
Erfahrung
und
Ihren
individuellen
Zielen
wird
ein
Behandlungsplan
erstellt
und die entsprechenden Behandlungsmethoden ausgewählt.
Die
interdisziplinäre
Zusammenarbeit
mit
Eltern,
Angehörigen,
Lehrkräften,
Erziehern/innen
Therapeuten
und
Ärzten
ist
uns
besonders
wichtig,
um
für
den
Patienten
die
besten
Therapieerfolge
erreichen zu können. Die Behandlung wird fortlaufend dokumentiert und evaluiert.
Wie erhalte ich Ergotherapie?
Ergotherapie
beruht
auf
medizinischer
und
sozialwissenschaftlicher
Grundlage.
Die
Ergotherapie
ist
ein
von
den
gesetzlichen
und
privaten
Krankenkassen
anerkanntes
Heilmittel
und
erfolgt
nach
Verordnung
durch
Ihren
Haus-
oder
Facharzt.
Für
diese
Verordnung
müssen
Patienten
ab
18
Jahren
in
der
Regel
eine
Zuzahlung
von
10
%
und
die
Verordnungsgebühr
von
10
€
selbst
tragen,
wenn
keine
Heilmittel-Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Es
ist
jedoch
auch
möglich
sich
ohne
ärztliche
Verordnung
für
eine
ergotherapeutische
Behandlung
zu entscheiden, die Kosten trägt der Patient dann selbst.
Kann
ein
Patient
aufgrund
seiner
Erkrankung
nicht
in
die
Praxis
kommen,
findet
die
ergotherapeutische
Behandlung
als
Hausbesuch
statt.
Die
Verordnung
für
eine
ambulante
Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt/Ärztin aus.
Welche verordnungsfähigen Maßnahmen gehören zur
Ergotherapie?
(Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)
Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine
motorisch-funktionelle
Behandlung
dient
der
gezielten
Therapie
krankheitsbedingter
Störungen
der
motorischen
Funktionen
mit
und
ohne
Beteiligung
des
peripheren
Nervensystems
und
der
daraus
resultierenden
Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur:
•
Abbau pathologischer Haltungs- und
Bewegungsmuster
•
Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen
•
Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und
Feinmotorik
•
Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von
Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
•
Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl.
Gelenkschutz
•
Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
•
Narbenabhärtung
•
Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner
Sinnesfunktionen
•
Schmerzlinderung
•
Erlernen von Ersatzfunktionen
•
Verbesserung der eigenständigen Lebensführung,
auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die
Behandlung
kann
als
Einzel-
oder
Gruppenbehandlung
verordnet
werden.
Regelbehandlungszeit:
Richtwert:
30-45
Minuten.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine
sensomotorisch-perzeptive
Behandlung
dient
der
gezielten
Therapie
krankheitsbedingter
Störungen
der
sensomotorischen
und
perzeptiven
Funktionen
mit
den
daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur:
•
Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner
Sinnesfunktionen
•
Koordination, Umsetzung und Integration von
Sinneswahrnehmungen
•
Verbesserung der Körperwahrnehmung
•
Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und
Bewegungsmuster und Bahnung normaler
Bewegungen
•
Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver
Funktionen mit Verbesserung der
Gleichgewichtsfunktion
•
Kompensation eingeschränkter praktischer
Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven
Funktionen, Erlernen von
Ersatzfunktionen
•
Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten
Verhalten und der zwischenmenschlichen
Beziehungen
•
Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
•
Verbesserung der Mund- und Essmotorik
•
Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch
unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die
Behandlung
kann
als
Einzel-
oder
Gruppenbehandlung
verordnet
werden.
Regelbehandlungszeit:
Richtwert:
45-60
Minuten
Hirnleistungstraining/neuropsychologisch
orientierte Behandlung
Ein
Hirnleistungstraining/eine
neuropsychologisch
orientierte
Behandlung
dient
der
gezielten
Therapie
krankheitsbedingter
Störungen
der
neuropsychologischen
Hirnfunktionen,
insbesondere
der
kognitiven
Störungen
und
der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur:
•
Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie
Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit,
Orientierung, Gedächtnis, Handlungsplanung und der
Problemlösung
•
Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
•
Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch
unter Einbeziehung technischer Hilfen
Die
neuropsychologisch
orientierte
Behandlung
wird
ausschließlich
als
Einzeltherapie
verordnet.
Das
Hirnleistungstraining
kann
als
Einzel-
oder
Gruppenbehandlung
verordnet
werden.
Regelbehandlungszeit:
Richtwert:
bei
der
Einzeltherapie:
30-45 Minuten und bei der Gruppentherapie: 45-60 Minuten.
Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine
psychisch-funktionelle
Behandlung
dient
der
gezielten
Therapie
krankheitsbedingter
Störungen
der
psychosozialen
und
sozioemotionalen
Funktionen
und
den
daraus
resultierenden
Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur Verbesserung:
•
Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation,
Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
•
eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und
Körperwahrnehmung
•
der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
•
der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
•
des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und
Interaktionsfähigkeit
•
der kognitiven Funktionen
•
der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
•
der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.
Die
psychisch-funktionelle
Behandlung
kann
als
Einzel-
oder
Gruppenbehandlung
verordnet
werden.
Regelbehandlungszeit:
Richtwert:
bei
der
Einzeltherapie:
60-75
Minuten
und
bei
der
Gruppentherapie: 90-120 Minuten.
Thermotherapie
Thermotherapie
(Wärme-/Kältetherapie)
nach
§
24
ist
zusätzlich
zu
einer
motorisch-funktionellen
oder
sensomotorisch-perzeptiven
Behandlung
als
ergänzendes
Heilmittel
nach
Vorgabe
des
Heilmittelkataloges
dann
verordnungsfähig,
wenn
sie
einer
notwendigen
Schmerzlinderung
bzw.
Muskeltonusregulation dient.
Bei weiteren Fragen rund um die Ergotherapie
kontaktieren Sie uns
per Email: praxis@borna-ergotherapie.de